Persönliches Budget
Das Modellprojekt des Landes Niedersachsen zum "Persönlichen Budget" wurde zum 31.12.2005 beendet. Im "Persönlichen Budget" wird den LeistungsnehmerInnenn (KlientInnen) von Seiten des Sozialhilfeträgers ein Geldbetrag persönlich zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich selbstständig die im Hilfeplanverfahren ermittelten Hilfen von verschiedenen Leistungsanbietern einkaufen können.
In diesem Rahmen haben sich 9 KlientenInnen (2 davon mit gesetzlichen Betreuern) der ambulanten sozialen Betreuung daran beteiligt. Sie haben damit für sich die Möglichkeit erworben zusätzliche Hilfen einkaufen zu können. In der Regel waren dies Hilfen im Haushalt und beim Einkaufen, aber auch Dinge, die zur Selbständigkeit und Stabilisierung beitragen wie z.B. die Mitgliedschaft in einem Sportstudio. Für unsere KlientenInnen war dies ein Betreten von "Neuland", da sie erstmals in Eigenregie Hilfen einkaufen konnten. Vielfach haben wir die Funktion der Budgetassistenz übernommen, d.h. beispielsweise eine Mitwirkung bei der Hilfeplanung, bei der Einteilung des Geldes oder der Suche nach anderen Hilfsmöglichkeiten übernommen. Zur Vorbereitung der Einführung des Persönlichen Budgets in 2008 und der Umgestaltung der Antragsverfahren für die ambulante soziale Betreuung wurde unter Regie der Stadt Braunschweig eine Arbeitsgruppe gebildet, an der wir gemeinsam mit anderen Trägern teilgenommen haben.
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erstellung eines einheitlichen Erhebungsbogen als Grundlage für das Hilfeplanverfahren. Die Entwicklung und Abstimmung des Bogens ist inzwischen erfolgt und geht Mitte 2007 in die "Testphase". Der Verfahrensablauf muß in 2007 noch weiter modifiziert werden.
